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Zahnzusatzversicherung

Darauf sollten Sie achten

Wer ästhetisch ansprechenden Zahnersatz wünscht, muss unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen – vor dem Abschluss sollten Sie das Angebot aber sorgfältig prüfen.

Im Dschungel der Tarife. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist beim Zahnersatz auf einen Festzuschuss beschränkt, der Patient muss einen Eigenanteil leisten. Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die hochwertigen Zahnersatz wünschen –
denn dann deckt der Festzuschuss oft nur einen kleineren Teil der tatsächlichen Kosten.
Entscheidend für die Auswahl einer Zusatzpolice ist die Frage in welcher Höhe Kostenerstattung für Zahnersatz erwünscht wird. Doch hohe Prozentzahlen alleine sagen noch nicht viel aus. Prüfen Sie, ob sich die prozentuale Erstattung wirklich auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht. Einige Versicherer tragen nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der verbleibenden Restsumme.

Eingeschränkte Leistungen. Viele Tarife unterscheiden nach Art des Zahnersatzes. Häufig ist bei einzelnen Versorgungsformen die Leistung eingeschränkt. So kann sein, dass Sie für Kronen und Brücken einen hohen Zuschuss bekommen, für Inlays oder Implantate dagegen nur einen geringen.
Zahlreiche Versicherer schränken ihre Leistungen durch Höchstgrenzen ein:
Sie zahlen zu Beispiel pro Jahr nur einen festgelegten Maximalbeitrag.

Bleibt der Betrag konstant? Bei Verträgen, die nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert sind, hängt der Betrag vom Eintrittsalter des Kunden ab – danach bleibt er konstant. Bei diesen Tarifen genießt der Kunde besonderen rechtlichen Schutz: Sie dürfen vom Versicherer nicht gekündigt werden.
Dagegen können Verträge nach Art der Schadensversicherung in den ersten drei Jahren gekündigt werden, und der Versicherer kann nachträglich Leistungen kürzen oder die Beiträge erhöhen. Viele Anbieter verzichten aber ausdrücklich auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht.
Fragen Sie nach – falls der Versicherer sich die Kündigungsoption offen hält, empfehlen die Experten der Stiftung Warentest, von diesem Angebot Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.test.de

Suchwort  „Zahnzusatzversicherung“
 

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