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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zahnersatzgarantie



Was bietet die 5 Jahre Garantie mehr als die gesetzliche Gewährleistung?

Grundsätzlich hat der Zahnarzt und die Zahntechnik eine Gewährleistung in der vertragszahnärztlichen Versorgung über 2 Jahre zu übernehmen für offensichtliche Mängel und Funktionsunstimmigkeiten.
Das muß dann zwischen Zahnarzt und Patient einvernehmlich geklärt werden oder über ein Gutachterverfahren über Ihre gesetzliche Krankenkasse.


Warum bietet die Thiel Dentaltechnik eine längere Zahnersatz-Garantie an als andere das tun?

Sie als Patient, müssen mehr und mehr aus der eigenen Tasche für die zahntechnische Versorgung aufwenden. Dem daraus erwachsenden Qualitätsanspruch begegnen wir mit einem für den Verbraucher greifbaren Qualitätsmerkmal: Die Zahngarantie für hochwertige Technik aus dem Meisterbetrieb sowie für erstklassige Arbeit in der Zahnarztpraxis. Unsere langjährige Erfahrung sowie der hohe Qualitätsstandard unserer Produkte ermöglichen es uns, Ihnen als Patient diese zusätzliche Sicherheit zu geben.


Entstehen mir durch diese Garantiezusage erneute Kosten?

Nein! Ihnen entstehen durch diese 5 Jahre Garantiezusage keine zusätzlichen Kosten.

Nein! Ihnen entstehen durch diese 5 Jahre Garantiezusage keine zusätzlichen Kosten.

Wir verkaufen Qualität – und keine Garantiepolicen.
Sie entscheiden sich für einen qualitativ hochwertigen Zahnersatz verbunden mit möglichst vielen Jahren Sicherheit.


Was wird eigentlich durch die Zahnersatz-Garantiezusage geschützt?

Werden wir aufgrund eines Mangels an der zahntechnischen Arbeit innerhalb der schriftlich zugesagten Garantiedauer in Anspruch genommen, ersetzen wir abzüglich der von einem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer zu erbringenden Leistung.

Darunter fallen die durch den Garantiefall in unserem zahntechnischen Meisterbetrieb entstehenden Laborkosten einer Reparatur oder Neuanfertigung Ihres Zahnersatzes.#

Sehen Sie dazu auch die Garantiebedingungen.


Ist die 5 Jahre Garantie an bestimmte Bedingungen gebunden?

Ganz wichtig!

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung unserer Garantiezusage ist neben der Beachtung der Hinweise zur Handhabung und Pflege die regelmäßige Kontrolle der zahntechnischen Versorgung durch den behandelnden Zahnarzt des Patienten gemäß der in der schriftlichen Garantiezusage genannten Intervalle.
(Sicherlich entspricht dies sowieso Ihren normalen Zahnarzt - Kontrollbesuchen)
Die durchgeführten Kontrolluntersuchungen sind vom behandelnden Zahnarzt auf dem mit der zahntechnischen Arbeit ausgehändigten Kontrollbogen schriftlich zu bestätigen.

Gibt es Fälle in denen die Garantiezusage verwehrt wird?

Leistungen aus der Garantie erfolgen nicht:


bei Defekten, die auf unsachgemäße Handhabung oder äußere Einwirkung zurückzuführen sind.

bei Defekten, die auf Karies, Parodontitis oder andere Zahnerkrankungen zurückzuführen sind.

bei Defekten durch Veränderung der medizinischen Gegebenheiten beim Patienten, insbesondere Verlust von natürlichen Zähnen und Implantaten.

bei Defekten, die auf mechanische Fremdeinwirkung innerhalb (z.B. Unfall) oder außerhalb des Mundraumes (z.B. zu Bodenfallen der prothetischen Versorgung) oder auf unnatürliche Überbeanspruchung (z.B. Knacken von Nussschalen mit den Zähnen) zurückzuführen sind.

bei Schäden am Zahnersatz, die durch Reparaturen und Veränderungen von anderen Personen als von der Thiel-Dentaltechnik GmbH durchgeführt worden sind.


Was passiert wenn ihr Zahnarzt keine “Thiel 5 Jahre Garantie” hat?

Kein Problem, Sie rufen uns an, und teilen uns die Adresse Ihres Zahnarztes mit, wir kümmern uns um den Rest.

Kein Problem, Sie rufen uns an, und teilen uns die Adresse Ihres Zahnarztes mit, wir kümmern uns um den Rest.


 

Thiel Dentaltechnik
Paulinstr. 16
54292 Trier

Telefon (0651) – 1 46 69-0
Telefax (0651) – 1 46 69-99
info@thiel-zahntechnik.de